Praktische Infos
Visabestimmungen
Staatsbürger der Europäischen Union brauchen bei einem Aufenthalt in Malta von bis zu drei Monaten kein Visum. Wenn sie jedoch länger als drei Monate bleiben wollen, müssen Sie vor Ort eine Verlängerungsgenehmigung beantragen.
Auch Studierende anderer Länder, wie etwa aus den Vereinigten Staaten, den meisten Staaten des Commonwealth und aus anderen Staaten, die mit Malta bilaterale Verträge (siehe Aufstellung der visumbefreiten Länder) abgeschlossen haben, müssen bei einem Kurzaufenthalt in Malta kein Visum vorweisen. Studierende anderer Nationen müssen um ein Visum ansuchen, damit sie in maltesisches Gebiet einreisen können. Dieses Visum ist dann einen Monat gültig und kann verlängert werden, wenn Sie direkt in Malta sind. Anträge müssen bei der maltesischen Botschaft in Ihrem Land oder direkt bei der Einwanderungsbehörde in Malta gestellt werden.
Ein Visum kostet etwa 10 maltesische Pfund (ca. 22 USD), die bei der Einwanderungspolizei zu zahlen sind.
Visum für Malta
Für Staatsbürger aus den folgenden Staaten ist bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Einreisevisum nach Malta notwendig:
Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Brunei, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Korea, Kroatien, Lettland, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, Vatikan, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich, Zypern
Staatsbürger aller anderen Länder müssen einen Visumantrag stellen, der gewöhnlich innerhalb von 15 Tagen bearbeitet wird.
Das diesbezügliche Formular erhalten Sie bei der maltesischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland. Wenn es keine Botschaft oder kein Konsulat zur Bearbeitung Ihres Einreiseantrags gibt, können Sie das Honorarkonsulat von Malta kontaktieren, welches sich dann um die notwendigen Schritte mit der Grenzpolizei kümmern wird. Wenn es in Ihrem Heimatland überhaupt keine maltesische Diplomatie gibt, können Sie das Antragsformular auf der folgenden Internetseite abrufen: www.mfa.gov.mt/pages.aspx.
Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, müssen Sie es per Fax weiterleiten.



