Vor der Abreise
Nichts zu verzollen? Zoll in Malta
Staatsbürger aus der europäischen Union können für den privaten Gebrauch folgende Menge zollfrei ausliefern:
- 800 Zigaretten, 40 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1 kg Tabak
- 10 l Spirituosen
- 20 l andere alkoholische mit einem Alkoholgehalt von bis zu 22 %
- 90 l Wein (davon maximal 60 l Schaumwein)
- 110 l Bier
Staatsbürger aus anderen Ländern dürfen folgende Mengen zollfrei einliefern:
- 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
- 1 l Alkohol mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % und 2 l leichtere alkoholische Getränke
- 2 l Wein
- 500 g Kaffee
- 50 g Parfum
- 0,25 l Eau de Toilette
Der Gesamtwert darf 50 maltesische Lira, also etwa € 120 oder CHF 186, nicht übersteigen. Es dürfen bei der Ausreise aus Malta nicht mehr als 5.000 maltesische Pfund mitgenommen werden.
Haustiere
Um ein Haustier nach Malta mitnehmen zu dürfen, müssen folgende Bestimmungen beachtet werden:
- Einen Gesundheitspass des Tieres vorweisen, der bei allen Tierärzten besorgt werden kann
- Bei Hunden und Katzen müssen im Gesundheitspass Impfungen gegen Tollwut ausgewiesen sein
- Vorlegen einer Bescheinigung, dass das Haustier nicht aus einem Land kommt, in dem es in den letzten sechs Monaten einen Fall von Tollwut gab
- Das Haustier muss gegen Zecken und Echinokokkose behandelt worden sein.
- Das Haustier muss mit einem elektronischen Chip versehen sein.
Weitere Informationen sind unter folgender Internetadresse zu finden: http://europa.eu/abc/travel/pets/index_de.htm



